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Klein-Winternheim

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Kanzleiphilosophie
Wir leben in einer Welt die immer mehr von Dynamik bestimmt wird. Die immer größer werdende Komplexität steigert die Anforderungen an uns alle.
Gerade mittelständische Unternehmen sind hier auf qualifizierte Beratung angewiesen.
Sei es im Steuerrecht, das sich durch die ständig ändernde Steuergesetzgebung und die Fülle der Rechtsprechung für den Mandanten nur noch als undurchdringbares Dickicht darstellt, oder die Anforderungen von Banken im Hinblick auf die Anforderungen an das Kreditwesengesetzes, überall wird der Mittelständler überproportional gefordert und ist ohne die kompetente Hilfe des Steuerberaters in einer aussichtslosen Position.

Steuerrecht, Betriebswirtschaft und Zivilrecht verzahnen sich immer mehr.
Wir von der Kanzlei Peter Bugner haben dies erkannt.
Unser Ziel ist es, dem Mandanten durch unser Wissen und unsere kompetente Beratung zu mehr wirtschaftlichem Erfolg zu verhelfen. Durch eine ganzheitliche Beratung sowohl im steuerrechtlichen, zivilrechtlichen als auch im betriebswirtschaftlichen Bereich suchen wir die optimalen Lösungen für unsere Mandanten.
Seit der Praxisübernahme durch den Seniorpartner Heinrich Bugner im Jahre 1976 sind wir bestrebt, uns den ständig steigenden Anforderungen zu stellen.
Mit dem Eintritt von Peter Bugner im Jahre 1994 und dessen Bestellung zum Wirtschaftsprüfer im Jahre 1999 wurde ein weiterer Schritt getan, um den Mandanten das Optimum an Beratung zu bieten.

Der zufriedene Mandant ist das oberste Ziel das wir erreichen wollen.
An diesem Ziel arbeitet auch unser Mitarbeiterteam zielorientiert und mit hoher Zuverlässigkeit.
Qualität und die Identifikation mit dem Mandanten ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Der immer größer werdenden Herausforderung des Steuerrechtes begegnen wir mit umfangreichen Weiterbildungsmaßnahmen.

 

 

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