Justizvollzugsanstalt Bernau
Bei der Justizvollzugsanstalt Bernau am Chiemsee ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle mit einem
Arzt (m/w/d)
zu besetzen.
Die Justizvollzugsanstalt Bernau wurde im Jahr 1920 selbständige Strafanstalt, sie wird seitdem laufend fortentwickelt, baulich umstrukturiert und vollzuglich wie medizinisch den zunehmenden Anforderungen der Zeit angepasst. Die Anstalt ist ganz überwiegend zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen im Wiederholungsfall bis zu drei Jahren an erwachsenen Männern aus dem gesamten südbayerischen Raum. Sie verfügt über ca. 800 Haftplätze.
Eine Kurzübersicht können Sie unter https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/anstalten/jva-bernau/ einsehen.
Das Tätigkeitsfeld einer Ärztin oder eines Arztes im Justizvollzug erstreckt sich nach dem Gesetz insbesondere auf die Gesundheitsfürsorge für die Gefangenen, die Überwachung der gesundheitlichen und hygienischen Verhältnisse in der Anstalt und die ärztliche Überwachung der Anstaltsverpflegung. Der ärztliche Dienst wirkt ferner bei der Aus- und Fortbildung der Bediensteten mit.
Detail-Informationen über das Berufsfeld des ärztlichen Dienstes im bayerischen Justizvollzug können Sie der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/bewerber/berufsfelder/ entnehmen.
Vorteilhaft sind:
Chancengleichheit ist uns wichtig. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern besonders dann, wenn es sich um Bereiche handelt, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind. Bei im Wesentlichen gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen an die Justizvollzugsanstalt Bernau, Baumannstr. 81, 83233 Bernau am Chiemsee, bewerbung.bern[AT]jv.bayern.de.
Weitere Informationen personalrechtlich von Herrn Thein oder Herrn Bachmann (
Mit der Abgabe der Bewerbung stimmen die Bewerber/innen (m/w/d) der vorübergehenden Speicherung der im Rahmen des Auswahlverfahrens erforderlichen Daten zu. Die Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss vernichtet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Bewerbung verbundene Kosten nicht erstattet werden können.