Aufgaben der allgemeinen Bauverwaltung (z. B. Terminkoordination, allgemeiner Schriftverkehr, Telefondienst)
Bearbeitung von genehmigungsfreien Bauvorhaben nach Anlage zu §63 HBO (Aktenzeichenvergabe, eigenständiges Erstellen der Erklärung der Gemeinde und Gebührenbescheid, Aktenführung digital und analog)
Anhörung der Gemeinde nach §70 HBO mit selbständiger Erstellung von Beschlussvorlagen, sowie Stellungnahme und Einvernehmen der Gemeinde mit eigener Beurteilung und Begründung
Mitwirkung bei der Bauleitplanung
Eigenständige Erteilung von Negativzeugnissen nach §172, §22 BauGB mit Kostenbescheid
Eigenständige Zuteilung von Hausnummern nach Eingang der Baugenehmigung gem. §126 (3) BauGB
Selbständige Verwaltung von Bauakten, Denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen, Baulasten, Baubüchern)
Erstellung von Sitzungsunterlagen für die Gremien bis zur Beschlussreife, inkl. Schriftführertätigkeit bei Sitzungen
Angebotseinholung, Erstellung von Auftragsschreiben, Durchführung von Bestellungen
Kommunikation mit Planern, Bürgern, Handwerkern und Firmen
Verwalten von Freistellungsbescheinigungen, Verpflichtungserklärungen und Bürgschaften
Erstellen von Rechnungen und Kostenbescheiden sowie Prüfung von Rechnungen
Selbständige Kontierung von Abschlags- und Schlussrechnungen